Die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dr. Lydia Hüskens, hat sich für eine Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für „Hartz-IV“-Empfänger ausgesprochen...
„Die derzeitige Regelung bietet kaum einen Anreiz sich nach Hinzuverdienstmöglichkeiten umzusehen. Dabei stellen gerade geringfügige Beschäftigungsverhältnisse häufig eine Chance für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt dar“, sagte Hüskens. Derzeit besteht lediglich einen Freibetrag von 100 Euro. Von jedem darüber hinaus hinzuverdienten Euro verblieben lediglich 20 % beim Leistungsempfänger.
„Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ist bereits ein entsprechender Prüfauftrag festgeschrieben. Die Bundesregierung täte gut daran, diesen zügig in die Tat umzusetzen. Ich stelle mir mindestens eine Verdoppelung des Freibetrages vor, damit es sich lohnt, sich neben dem Bezug von ALG-II-Leistungen auch nach kleineren Tätigkeiten umzusehen“, sagte Hüskens.
Sonntag, 14.02.10 10:22
Liebe Frau Dr. Hüskens,
Sie haben vollkommen recht. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten müssen verbessert werden. Außerdem muß den ALG II - Empfängern ausdrücklich und anschaulich erklärt werden, wieviel Geld sie mehr haben, wenn Sie arbeiten gehen und Aufstocker werden. Generell ist auch die derzeitige Zuverdienstregelung in der Bevölkerung zu wenig bekannt. Es gibt tausende von Geringverdienern, die Ansprüche auf aufstockende Sozialleistungen haben und diese nicht geltend machen, weil man sie nicht aufklärt. Durch die Aufstockungsregelung wird auch das Lohnabstandsgebot wieder hergestellt. Zum Abschluss ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer (ledig, keine Kinder) in einem Niedriglohnjob bekommt brutto 800 Euro pro Monat. Nach Abzug der Sozialabgaben (Steuern sind keine zu zahlen, weil man unter den Freibeträgen liegt) bekommt der Arbeitnehmer netto 636,20 Euro. Nehmen wir an, die Mietkosten für die Wohnung (ohne Strom, der ist selbst zu zahlen) betragen 280,00 Euro und sind angemessen, werden also von der ARGE übernommen. Mit dem Regelsatz von 359,00 Euro und der Miete bekommt der ALG II - Empfänger 639,00 Euro und damit etwa soviel wie der Niedrigverdiener. Nun errechnen wir den Aufstockbetrag für den Niedrigverdiener aus. Die Besonderheit ist: die Freibeträge werden auf das Brutto bezogen und mit dem Netto verrechnet. Bei 800,00 Euro brutto beträgt der Freibetrag 240,00 Euro (100,00 Euro Grundfreibetrag + 20 % der Summe zwischen 101 und 800 Euro (140,00 Euro) macht insgesamt 240 Euro.). Dieser Freibetrag wird nun vom Netto abgezogen (636,20 - 240,00 = 396,20 Euro). Diese 396,20 Euro würden auf das ALG II angerechnet. Also 639,00 - 396,20 = 242,80 Euro. Der Arbeitnehmer hätte einen Anspruch auf 242,80 Euro ALG II - Aufstockbetrag. Zusammen mit seinem Verdienst ergibt dies ein Gesamteinkommen von 879,00 Euro!
Das Lohnabstandsgebot scheint mir damit gewahrt aber man kann sicherlich die Zuverdienstregeln einfacher gestalten.
Mit freundlichen Grüßen aus dem verschneiten Erkrath in NRW
Christian Gläsmann
FDP Erkrath