Eines der wohl umstrittensten Gesetze der letzten Legislaturperiode unter CDU/CSU und SPD wurde heute vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Mit dem am 9. November 2007 beschlossenen Gesetz polarisierte die damalige Bundesregierung.
Befürworter sehen in dem Gesetz eine Möglichkeit gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus vorzugehen. Gegner des Gesetzes betonen, dass die vorsorgliche und anlasslose eingerichtete Komplettprotokollierung medialer Kommunikationsmittel, wie Telefon- und Internetnutzung, einen erheblichen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie gegen das Fernmeldegeheimnis darstellt.
Aus diesem Grunde reichten zahlreiche Abgeordnete der FDP sowie die amtierende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Organisationen und Internet-Nutzern) am 31. Dezember 2007 eine Verfassungsbeschwerde ein. Aus liberaler Sicht der einzig richtige Weg. Insgesamt haben rund 35.000 Bürger gegen das Gesetz geklagt. Das Verfassungsgericht hatte es mit seinem bisher größten Verfahren zu tun, bei dem sich eigenartigerweise kaum noch Befürworter bzw. Verteidiger aus den Reihen der Union und der SPD finden ließen.
Mit dem heute gefällten Urteil währt das Bundesverfassungsgericht nicht nur weitere unverhältnismäßige Einschnitte in die Grundrechte der Bürger ab, sondern fordert zudem die unverzügliche Löschung aller bisher gespeicherten Daten. Die Richter machten deutlich, dass die vorsorgliche und anlasslose Speicherung von so genannten Verkehrsdaten an sich unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig sei. Die Vorratsdatenspeicherung müsse aber u.a. Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Transparenz der Datenübermittlung sowie Begrenzungen hinsichtlich der Frage bei welchen Straftatbeständen die Daten verwendet werden können enthalten.
Was hat der Einzelne von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
Egal ob per Telefon, Handy oder Email, der Benutzer solcher Kommunikationsdienste gab bis zum heutigen Tag enorm viel von sich Preis und das meist unfreiwillig. Umfangreiche Persönlichkeits- und Bewegungsprofile konnten dank der enormen Datenansammlung erstellt werden. Bis zum „gläsernen Menschen“, der für Wirtschaft und Sicherheit wie ein offenes Buch zu lesen ist, war es nicht mehr weit. Gerade unternehmerische und politische Aktivitäten beruhen aber auf Vertraulichkeit, welche aufgrund der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr gewährleistet gewesen wären.
Der Bürger darf sich angesichts solcher Überwachungsmaßnahmen also durchaus fragen, welches Vertrauen ihm entgegengebracht wurde und ob die Gelder, die Telekommunikationsunternehmen für die Vorratsdatenspeicherung verwendet haben, nicht anderweitig sinnvoller eingesetzt worden wären. Letztendlich belastet eine so umfangreiche „Sicherheitsmaßnahme“ Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen.
Im Zuge der zunehmenden Integration des Internets in unseren Alltag, spricht sich die FDP-Fraktion weiterhin für den verstärkten Aufbau einer Datenschutzkultur, die besonders Jugendliche zum Thema Datenschutz aufklären soll, aus. Anlasslose Vorratsdatenspeicherung lehnt die FDP ab. Diese greift fundamental in die Grundrechte der Bürger ein und birgt außerdem die Gefahr des Datenmissbrauchs.
www.vorratsdatenspeicherung.de
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html