Auf Einladung des Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt kamen am 25. November Vertreter aller ostdeutschen Landtagsfraktionen (außer Sachsen) sowie ein Vertreter der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin in Magdeburg zusammen.
Es galt eine gemeinsame Position zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP auf Bundesebene zu finden. In einer gemeinsamen Erklärung einigten sich die Landespolitiker auf die vier Schwerpunkte: STEUERN, GESUNDHEIT, FRÜHKINDLICHE BILDUNG und CHANCEN.
Das beschlossene Papier:
I. Vorbemerkungen:
Als verantwortungsbewusste liberale Landespolitiker bekennen sich die Vorsitzenden und Mitglieder der FDP-Landtagsfraktionen der fünf neuen Länder und Berlins zur Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP.
Auch 20 Jahre nach dem Mauerfall existieren trotz der seither erzielten großen und zahlreichen Fortschritte der neuen Länder im Aufholprozess gegenüber den west-deutschen Ländern unbestreitbar noch immer zahlreiche spezifisch ostdeutsche Charakteristika. Dies beinhaltet bekannte Probleme, wie die noch nicht dem westdeutschen Niveau entsprechende wirtschaftliche Stärke oder die Abwanderung. Gleichzeitig besitzen die neuen Länder eine große Attraktivität für Investoren, da sie inzwischen infrastrukturell hervorragend erschlossen sind und der Arbeitsmarkt eine größere Flexibilität aufweist.
Nach elf Jahren in der Oppositionsrolle hat die FDP mit ihrem historisch besten Wahlergebnis die Rückkehr in die Regierungsverantwortung auf Bundesebene geschafft. Der Titel des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP bringt zentrale Ziele liberaler Politik zum Ausdruck – WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT. Angesichts des Bekenntnisses zur sozialen Marktwirtschaft und zur politischen Mitte erwarten wir eine kluge und vernünftige Politik zum Wohle der Menschen in ganz Deutschland, die vor allem für die neuen Bundesländer und Berlin Chancen birgt, die ungenutzten Entwicklungspotentiale der vergangenen elf Jahre aufzuholen.
II. Leitsätze
Zu den zentralen Aussagen und Vorhaben des Koalitionsvertrages, die zwangsläufig auch Konsequenzen für die Entwicklung der ostdeutschen Länder nach sich ziehen, positionieren sich deshalb die ostdeutschen FDP-Landtagsfraktionen als Ergebnis des 5+1-Syposiums hinter folgenden Leitsätzen:
1. SCHWERPUNKT: STEUERN
a. Die Konsolidierungspartnerschaft mit dem Bund steht nicht zur Disposition. Die geplante steuerliche Entlastung in Höhe von 24 Milliarden € stellt einen zentralen Grundpfeiler dar, um das Ziel eines einfachen, niedrigen und gerechten Steuersystems zu erreichen. In Anbetracht der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse und der geringen Finanzkraft der neuen Länder herrscht bereits Druck, Einsparungen vorzunehmen, um langfristig schuldenfreie Haushalte vorweisen zu können. Hinzu kommt, dass der Konsolidierungszwang jährlich aufgrund der abschmelzenden Mittel aus dem Solidarpakt II zunimmt. Dies bezüglich sind die ohnehin finanzschwachen Neuen Län-der besonders gefordert. Wir vertrauen darauf, dass der Bund die Leistungsfähigkeit der Länder angemessen berücksichtigen wird.
b. Die vorgesehene Prüfung einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer, ist ein erster wichtiger Schritt, den Ländern die alleinige Kompetenz für diese Steuer zu übertragen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, diese ggf. abzuschaffen. Die neuen Länder erzielen aus der Erbschaftsteuer nur marginale Einnahmen. Besäßen sie die alleinige Zuständigkeit, könnten sie ohne nennenswerte Einnahmeverluste die Erbschaftsteuer abschaffen und würden damit ohne zusätzliche Kosten einen weiteren Standortvorteil generieren.
c. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Tourismusbranche. Wir sehen das als einen Einstieg in eine transparentere Neuordnung der Mehrwertsteuersystematik. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bietet die Chance zur Erhöhung der Investitionstätigkeiten, zur Anhebung des Beschäftigungsniveaus und zur Anpassung des Preisniveaus. Die Einbeziehung der Gastronomie in den Geltungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes hätte die Wettbewerbssituation in dieser Branche ausgeglichener gestalten können.
d. Die mit Blick auf die Abfallwirtschaft befürwortete grundsätzliche steuerliche Gleichstellung von öffentlichen und privaten Unternehmen ist ordnungspolitisch geboten. Die FDP hat sich auf Bundesebene bereits mehrfach dafür ausgesprochen, die steuerliche Ungleichbehandlung privater und öffentlicher Unternehmen abzuschaffen, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Derzeit gültiges europäisches Recht verbietet ohnehin steuerliche Privilegierung, so dass die Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen zwingend erforderlich ist.
2. SCHWERPUNKT GESUNDHEIT:
Die medizinische Versorgung aller Bürger wird durch den Koalitionsvertrag langfristig auf eine solide wirtschaftliche Basis gestellt und damit gesichert. Damit werden auch die Bewohner der dünn besiedelten und von Abwanderung geprägten ländlichen Regionen Ostdeutschlands vor Leistungseinschnitten bewahrt. Leistungseinschnitte oder Beitragserhöhungen wären die Folgen eines „Weiter so“ in der Gesundheitspolitik. Um das zu verhindern, wird wieder Wettbewerb zwischen den Kassen zugelassen. Die Arbeitnehmerbeiträge werden einkommensunabhängig gestaltet und der Arbeitgeberbeitrag eingefroren. Dies ist nicht der Weg in die oft befürchtete Zwei-Klassen-Medizin, sondern damit wird vielmehr die bereits vorhandene Zwei-Klassen-Versorgung im bestehenden System beseitigt.
Der Koalitionsvertrag eröffnet den Bürgern künftig eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume über die gesetzlich geregelte Grundversorgung hinaus. Die Koalition hat sich zum bestehenden Leistungskatalog bekannt, ebenso zum sozialen Ausgleich. Wie dieser Ausgleich genau aussehen wird, darüber kann man viel spekulieren. Hier sollten zunächst die Ergebnisse der Reformkommission abgewartet werden.
3. SCHWERPUNKT FRÜHKINDLICHE BILDUNG
Eine Ausgestaltung des geplanten Betreuungsgeldes in Höhe von 150 Euro in Form von Gutscheinen bietet allen Kindern die Chance auf Zugang zu unterschiedlichsten Formen der frühkindlichen Bildung. Bei einer reinen Barauszahlung besteht die Gefahr dass, gerade die Kinder, für deren Entwicklung der Besuch einer Kindertagesstätte besonders wichtig ist, am stärksten von den negativen Folgen einer solchen Zahlung betroffen sind. Eine Gutscheinlösung ermöglicht den Einstieg in die Chancengleichheit.
4. SCHWERPUNKT CHANCEN
a. Der langfristige Erhalt und Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur in den wichtigen Bereichen Bildung und Verkehr sowie eine konsistente und nachhaltige Wirtschafts- und Umweltpolitik sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Länder. Der Koalitionsvertrag setzt eindeutige Schwerpunkte in den Bereichen Bildung und Wirtschaft. In den ostdeutschen Bundesländern müssen durch gezielte Investitionen die vorhandenen Potenziale in Wachstumsbereichen gestärkt werden. Hierbei bietet sich die Einrichtung von Modellregionen für bestimmte Zukunftsthemen an (bspw. Mobilität, Gesundheitswirtschaft, Energie und Umwelttechnik). Durch die verbesserte Vernetzung und Kooperation von Bildungseinrichtungen, Forschungsprojekten und der Wirtschaft kann ein nachhaltiges Wachstum generiert werden und zusätzliche Arbeitsplätze in Zukunftsbran-chen entstehen.
b. Der Koalitionsvertrag stärkt die kommunale Arbeitsvermittlung und schafft Rechtssicherheit für die Optionskommunen.
Wenn auch die vollständige Kommunalisierung der Arbeitsagentur nicht durchsetzbar war, so ist die vorgesehene unbefristete Betreuung und Vermittlung Langzeitarbeitsloser (Hartz IV) durch die sogenannten Optionskommunen ein wichtiger Schritt. Die Kommunen arbeiten erfolgreich und erzielen bessere Ergebnisse als die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommune (ARGE). Wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, können die optierenden Kommunen ihre erfolgreiche Arbeit über das geplante Ende am 31. Dezember 2010 hinaus fortsetzen und Strukturen schaffen, die dem Prinzip der Einräumigkeit der Verwaltung genügen. Die Einbindung privater Arbeitsver-mittler sollte erleichtert werden.
Für die FDP-Fraktion:
im Landtag von Sachsen-Anhalt: Veit Wolpert, Fraktionsvorsitzender
im Thüringer Landtag: Uwe Barth, Fraktionsvorsitzender
im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern: Michael Roolf, Fraktionsvorsitzender
im Landtag von Brandenburg: Raimund Tomczack, stellv. Fraktionsvorsitzender
im Abgeordnetenhaus von Berlin: Klaus-Peter von Lüdeke, stellv. Fraktionsvorsitzender