Nach dem Expertengespräch der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zu Kündigungen auf Grund von Bagatelldiebstählen fühlen sich die Liberalen bestätigt und sehen keinen Handlungsbedarf auf diesem Gebiet.
Der Fraktionschef Veit Wolpert und der arbeitsmarktpolitische Sprecher Lutz Franke hatten Anwaltsvertreter und Arbeitsrichter sowie Unternehmer-, Arbeitnehmer- und Kirchenvertreter zu einem Meinungsaustausch in den Landtag eingeladen. Die gestern von SPD und LINKEN im Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfe lehnt die FDP-Fraktion nach dem heutigen Gespräch entschieden ab.
„Die Diskussion hat gezeigt, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Es bleibt nötig, den Gerichten Entscheidungsspielraum zur Verfügung zu stellen, um den Hintergrund eines Einzelfalls zu sehen. Im Vordergrund steht, auch bei einem Bagatelldiebstahl, der Verlust des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es muss die Möglichkeit bestehen, zu betrachten, ob es beispielsweise innerhalb des Unternehmens klare Regelungen gegeben hat. Die Einführung einer Bagatellgrenze würde dies verhindern“, sagte Veit Wolpert, rechtspolitischer Sprecher und Vorsitzender der FDP-Fraktion.
Darüber hinaus würde eine Bagatellgrenze im Kündigungsschutz die Verlagerung des Problems bedeuten. „Ein Diebstahl bei 20 Euro wäre kein Kündigungsgrund, der Diebstahl von 26 Euro wäre dann, ein klarer nicht mehr zu diskutierender Kündigungsgrund. Eine intensivere Betrachtung des Hintergrundes wäre dann ausgeschlossen. Eine Abwägung der Interessen im Einzelfall muss es aber geben, um eine gerechte Lösung finden zu können“, so Wolpert.
Die Experten waren sich einig, dass bestehende Regelungen des Arbeitsrechts völlig genügen. „Die geltenden Gesetze haben seit Jahrzehnten bestand und haben in den aufgetretenen Fällen der vergangenen Jahren zu klaren Urteilen geführt.“ Es sei auch nicht erkennbar, dass die Fälle vor Arbeitsgerichten in letzter Zeit zugenommen hätten.
Wolpert mahnte die Arbeitgeberseite, klare Regelungen für alle Ebenen festzuschreiben. „Was für die Kassiererin gilt, muss auch für den Marktleiter und das Management gelten.“
Teilnehmer der Veranstaltung waren:
* Frau Susanne Wiedemeyer, DGB Sachsen-Anhalt
* Herr Direktor Udo Köster, Präsident des Arbeitsgerichts in Magdeburg
* Herr RA Tobias Michael, Geschäftsführer Deutscher Anwaltsverein, Landesverband Sachsen-Anhalt
* Frau RA Jeanette Reese, Arbeitgeber und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. ,Leiterin des Bereiches Arbeits- und Sozialrecht
* Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung
* RA Oliver Lentze, Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt des Deutschen Anwaltsvereins
* Herrn Udo Born, Bund der Richter und Staatsanwälte Sachsen-Anhalt