Briefwahl zur Landtagswahl 2026
Briefwahl zur Landtagswahl 2026
Sie können am 6. September nicht persönlich ins Wahllokal kommen oder möchten lieber schon vorher wählen? Kein Problem: Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimmen bequem vor dem Wahltag abgeben. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie es funktioniert.
Briefwahl beantragen
Beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Dafür können Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Je nach Gemeinde ist die Beantragung auch online möglich.
Der Antrag kann außerdem formlos schriftlich, per E-Mail, per Fax oder persönlich gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Briefwahlunterlagen erhalten
Ihre Gemeinde schickt Ihnen anschließend den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu. Der Versand der Unterlagen für die Landtagswahl 2026 ist für die erste Augusthälfte vorgesehen.
Sie können die Unterlagen auch persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen und dort auf Wunsch direkt wählen.
Stimmzettel ausfüllen
Bei der Landtagswahl haben Sie zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei und entscheiden damit maßgeblich über die Zusammensetzung des Landtages.
Anschließend legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den dafür vorgesehenen weißlichen Stimmzettelumschlag und verschließen ihn.
Unterlagen richtig verpacken
Unterschreiben Sie auf dem Wahlschein die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und tragen Sie das Datum ein. Danach kommen der verschlossene Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein gemeinsam in den hellroten Wahlbriefumschlag.
Wahlbrief rechtzeitig abschicken
Schicken Sie den verschlossenen Wahlbrief möglichst früh zurück. Innerhalb Deutschlands empfiehlt die Landeswahlleiterin, ihn spätestens am 3. September 2026 zur Post zu geben.
Alternativ können Sie den Wahlbrief bis zum Wahltag bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle persönlich abgeben oder dort einwerfen.
Wichtig: Auf die Fristen achten
Ein Wahlschein kann regulär bis Freitag, 4. September 2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 6. September 2026, um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.
Gut zu wissen
Brauche ich einen Grund?
Nein. Für die Briefwahl muss kein besonderer Grund angegeben werden.
Kostet die Briefwahl etwas?
Die Rücksendung des amtlichen Wahlbriefs innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich portofrei.
Kann ich direkt im Wahlamt wählen?
Ja. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde abholt, kann dort grundsätzlich auch direkt seine Briefwahl durchführen.
Zu spät für die Post?
Der Wahlbrief kann bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben oder eingeworfen werden.