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Hüskens: Radikalisierung grundhaft bekämpfen – und geltendes Recht konsequent anwenden

Dr. Lydia Hüskens

Dr. Lydia Hüskens, Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt

Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD fordert die FDP Sachsen-Anhalt mehr Prävention und eine konsequente Anwendung rechtsstaatlicher Instrumente. „Der Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day, bei dem eine Frau ihr Leben verlor und 29 weitere Menschen verletzt wurden, erschüttert uns Liberale zutiefst. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen Betroffenen“, erklärt die Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt und Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Dr. Lydia Hüskens. 

Es reiche aber einfach nicht mehr, immer wieder die Betroffenheit zu formulieren. Sicherheit entsteht eben nicht durch Symbolpolitik, sondern durch einen handlungsfähigen Rechtsstaat, leistungsfähige Sicherheitsbehörden und eine Justiz, die geltendes Recht konsequent anwendet. Dass der Täter diesmal alleine die deutscher Staatsbürgerschaft hatte, macht deutlich, Radikalisierung ist keine Frage des Passes, sondern eine Herausforderung, der sich unsere Gesellschaft entschlossen stellen muss. Dies gilt für alle radikalen Strömungen, die unsere Gesellschaftsorganisation zum Feind erklärt haben. 

Für die Freien Demokraten liegt die Antwort dabei nicht in immer neuen Gesetzesverschärfungen, sondern in der konsequenten Anwendung geltenden Rechts. Das verlangt vor allem einen anderen Blick - auch der Justiz - auf Gefährder. 

„Radikalisierung müssen wir an der Wurzel bekämpfen – unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Entscheidend sind frühzeitige Prävention, eine starke Bildungsarbeit mit Kindern und Eltern sowie Sicherheitsbehörden, die personell und materiell so ausgestattet sind, dass sie Gefahren rechtzeitig erkennen und verhindern können.“

Kritisch sieht Hüskens insbesondere den Umgang mit bekannten Intensiv- und Gefährdungstätern. „Der Fall von Berlin zeigt, dass bestehende Instrumente nicht konsequent genug genutzt wurden. Gerade im Jugendstrafrecht weisen Fachleute seit Jahren darauf hin, dass vorhandene Sanktionsmöglichkeiten häufig zu spät oder zu zurückhaltend angewendet werden. Hier stehen die Justizminister von Bund und Ländern in der Verantwortung.“