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Die Vereinfachung und praxisnahe Portabilität in der bAV – die überfällige Reform

Beschluss des 34. Ordentlicher Landesparteitag | Einfachere Regeln und eine bessere Übertragbarkeit sollen die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen und Kleinstverträge bei Arbeitgeberwechseln verhindern.

Der FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt fordert die FDP-Bundestagsfraktion dazu auf, die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung als wesentlichen Baustein der Altersvorsorge zu erhöhen. Dazu ist die Komplexität der 5 Durchführungswege zu „entflechten“ bzw. praxisnah vereinfachen. Insbesondere die bilanzneutralen Durchführungswege sind aufeinander abzustimmen. Die Portabilitätsvorschrift des § 4 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG ist um den Durchführungsweg „Unterstützungskasse“ zu ergänzen. 

Weiterhin ist eine Anhebung der Sozialabgabenfreiheit aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8 Prozent vorzunehmen, um einen bürokratischen Mehraufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der bisherigen Kombination mehrerer Durchführungswege zu vermeiden. Die Novellierung des § 4 d EStG durch die Ergänzung der „Zahlung von Einmalbeiträgen“ und eine steuerliche Flankierung einer „Überkreuzüberquerung“ des §3 Nr. 55 EStG führen zu einer Stärkung des Durchführungswegs „Unterstützungskasse“ und vermeiden beim mehrfachen Arbeitgeberwechsel eines Arbeitnehmers eine Ansammlung vieler „Kleinstverträge“. Dieser erste Schritt soll die Durchdringungsquote der bAV erhöhen, um mögliche angedachte „Opting-Out-Modelle“ zu vermeiden. 

Wir Freie Demokraten stehen für eine freiwillige individuelle Vorsorge und nicht für „Quasi-Zwangsmodelle“, sehen aber die dringende Notwendigkeit die Säule der Vorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu stärken und zwar, einfach, effektiv, praxistauglich und ohne erhöhten Bürokratieaufwand.