Grundsätze der Entbürokratisierung
Der Landesparteitag möge beschließen:
Neben der Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft sind Verfahrensvereinfachungen und der damit einhergehende Bürokratieabbau von entscheidender Bedeutung, um den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt zu stärken bzw. weiter zu internationalisieren. Das Problem der überbordenden Bürokratie stellt dabei in der Wirtschaft ein noch größeres Investitionshindernis als die Kapitalbeschaffung dar. Aufgrund der Komplexität der Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren gestaltet sich der Bürokratieabbau trotz aller Vorsätze und Absichtserklärungen schwierig. Als Partei des Fortschritts und der Gestaltung sind Einzelprojekte wie die Ansiedlung von Intel in Magdeburg oder das sich bereits in Bau befindliche Logistik- und Ersatzteillager der Daimler Truck AG in Halberstadt wegweisend, dass schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren möglich sind. Diese Geschwindigkeit sollte jedoch nicht nur bei Großprojekten vorherrschen, sondern als Benchmark für den gesamten KMU-Bereich gelten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten folgende Grundsätze richtungsweisend für ein Entbürokratisierungsprogramm sein:
-
Entbürokratisierung durch Digitalisierung
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 dafür Sorge tragen, dass alle Unterlagen im Bereich Wirtschaft vollständig digital einzureichen und zu bearbeiten sind. Dies ermöglicht der Verwaltung, bestehende Prozesse nicht nur digital abzubilden, sondern die Verwaltungsprozesse komplexer und digitaler zu denken. Schnittstellen zwischen den Behörden können dann eine gleichzeitige Arbeit von mehreren Verwaltungsstellen an einem Vorgang ermöglichen. Sachverhalte mit einem einfachen Schwierigkeitsgrad bzw. täglich wiederkehrende Routineaufgaben sollen unterstützend durch den Einsatz der Potenziale der KI bearbeitet werden, damit sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf komplexere Aufgaben konzentrieren können.
-
Genehmigungsfristen und „Unterlagengrenze“
Die Verfahren bzgl. der Genehmigungen müssen eine „Kultur des Ermöglichens“ und nicht des Bremsens widerspiegeln. Dazu soll in einem Genehmigungsverfahren die genehmigende Behörde dem Antragsteller eine verbindliche Frist für die Prüfung und der anschließenden Bescheidung mitteilen. So kann insbesondere erreicht werden, dass ein Antragsteller oder eine Antragstellerin die Verwaltung als „gleichberechtigten“ Partner begreift, da beide Seiten verbindliche Fristen einzuhalten haben. Bisher mussten Antragsteller i.d.R. ihre Unterlagen fristgemäß ein- bzw. nachreichen, die Verwaltung konnte ihre Bearbeitungsfristen in Einzelfällen deutlich überschreiten. Im Rahmen der Nachforderung von fehlenden Unterlagen ist die Anzahl der Nachforderungen auf zwei zu begrenzen. Dies ist vor allem durch eine vollständigen Antragskatalog bei Antragsstellung zu erreichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verwaltung bzw. Genehmigungsbehörde das Verfahren nicht über Monate bzw. Jahre durch immer wieder neue Nachforderungen „verschleppt“.
-
Verfahrensvereinfachung und Deregulierung („echter Bürokratiedeckel“)
Neue Gesetze und Verordnungen im Land Sachsen-Anhalt sind zeitlich zu befristen, wenn sie der Wirtschaft Auflagen erteilen. Eine erneute Befristung muss aktiv von den jeweiligen Ministerien oder vom Landtag des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen werden. Alle zukünftigen und nach Prüfung auch alle bisherigen Vorschriften sollen der Verpflichtung unterliegen, dass sich die Landesregierung an der einfachsten und effizientesten Vorschrift anderer Bundesländer orientiert. Für jede neue Vorschrift soll(en) eine alte, im Idealfall auch zwei, Norm(en) ersatzlos wegfallen. Landesrechtliche Regelungen, welche noch zu einer Verschärfung gegenüber EU-Recht führen, sollen grundsätzlich vermieden werden.
-
Clearingstelle des Landes Sachsen-Anhalt
Die Einbindung der Wirtschaft, insbesondere der kleinen- und mittelständischen Unternehmen, bereits im Stadium des Entstehungsprozesses von Gesetzes- und Verordnungsvorhaben soll durch die Schaffung einer Clearingstelle, welche weisungsfrei, unabhängig und organisatorisch von den Industrie- und Handelskammern des Landes Sachsen-Anhalt getragen werden soll, gewährleistet werden. In konsequenter Weiterführung des Ziels den Wettbewerbsnachteil der überbordenden Bürokratie abzubauen, können über eine Normenkontrolle hinaus, die Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Wettbewerbssituation bereits im Vorfeld auf Wirtschaftsfreundlichkeit und Belastungen praxisnah geprüft werden. Für alle bereits bestehenden Regelungen, welche seit Jahren zu einem bürokratischen Mehraufwand führen, soll ein sog. „Bürokratiemelder“ eingerichtet werden, damit entsprechende Maßnahmen zur Vereinfachung initiiert bzw. vollzogen werden können.