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Liberale Handschrift im Steuerrecht: Denkgrenzen überwinden, Mut zur grundlegenden Reform der betrieblichen AfA, Innenfinanzierung der Unternehmen stärken, Bürokratie nachhaltig abbauen

Beschluss des 34. Ordentlicher Landesparteitag | Flexible und einheitliche Abschreibungsregeln sollen Investitionen erleichtern, Bürokratie reduzieren und die Eigenfinanzierung der Unternehmen stärken.

Der FDP Landesverband Sachsen-Anhalt fordert die FDP-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für eine grundlegende Reform der Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter wie folgt einzusetzen: 

  • Reform der Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Aufhebung des § 7 Abs. 1,2,3 EStG
  • Aufhebung des § 7a EStG so weit bewegliche Wirtschaftsgüter betreffend
  • Aufhebung des § 7g EStG

Schaffung einheitlicher Abschreibungsregeln, ohne jeden Ausnahmetatbestand wie folgt:

  • Dem Steuerpflichtigen ist freigestellt, in welchem Zeitraum die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen wird.
  • Dem Steuerpflichtigen wird die Möglichkeit gegeben, den kompletten Aufwand der Beschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes sofort geltend zu machen, oder aber in gleichmäßigen Raten, längstens entsprechend betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen 

Zielvorstellung ist

  • eine grundlegende Reform der Abschreibungsregeln im Steuerrecht unter Liberalem Vorzeichen, d. h. mehr Freiheit für den Einzelnen,
  • Transparenz und Abbau von Bürokratie durch radikale Vereinfachung in einem Teilbereich des Steuerrechts.
  • Wachstumspotenzial entfesseln, unternehmerische Motivation steigern, Eigenverantwortung erhöhen, innovativ sich den Gegebenheiten stellen
  • Verbesserung der Innenfinanzierung von Unternehmen, damit Stärkung der Liquidität sowie der Resilienz.
  • Vermeidung von Allokationsverlusten: Investitionen sollen dann durchgeführt werden, wenn sie betriebswirtschaftlich notwendig sind, hingegen nicht unter „steuerlichen Aspekten“,
  • Vermeidung von Mitnahmeeffekten.
  • Abschaffung von Sonderregeln im Bereich der Anschaffung voncBetriebsausstattung,
  • langfristige Rechtssicherheit für Unternehmensinvestitionen