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Gründerkultur schaffen, Beitragsgerechtigkeit herstellen

Beschluss des Landesvorstands | Dreijährige Steuer-, Abgaben- und Beitragserleichterungen sollen Gründungen bis 100.000 Euro Umsatz je Gründer entlasten.

Der Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt beschließt:

Die FDP Sachsen-Anhalt fordert, dass Gründer einmalig in Ihrem Leben in dem Jahr der Gründung und für 2 weitere Jahre keine Steuern und Abgaben bezahlen müssen, wenn Ihr Umsatz pro Gesellschaft oder Gesellschafter nicht höher als 100.000 Euro ist.

Ebenso sollen alle Zwangsmitgliedschaften wie Rundfunkbeitrag, Berufsgenossenschaft und IHK etc. für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. Eine Umsatzsteuererklärung ist vierteljährig einzureichen.

Körperschaftssteuer ist einmalig analog nicht zu erheben, wenn der Gesellschafter oder die Gesellschafter alle Gründer sind und der Umsatz pro Gründer nicht höher als 100.000 Euro ist.  Eine Umsatzsteuererklärung ist ebenfalls vierteljährig abzugeben.

Der Tatbestand des Gründens muss ein neues Unternehmen beinhalten. Franchiseunternehmen oder Unternehmensableger oder Ausgründungen werden nicht als Neugründungen in Sinne des Antrages gesehen. 

Im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler ist die Bemessungsgrundlage durch Anerkennung des rechnerischen Arbeitgeber-Anteils als Betriebsausgabe wie bei Arbeitgebern anzupassen. Weiterhin sind die zu verbeitragenden Einkunftsarten rechnerischen Arbeitgeber-Anteils als Betriebsausgabe wie bei Arbeitgebern anzupassen.