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Wahlfreiheit für Beamte im Gesundheitssystem

Beschluss des 33. Ordentlicher Landesparteitag | Beamtinnen und Beamte sollen zwischen der Beihilfe für eine private Versicherung und einem Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen können.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt fordern, dass auch Beamten durch den Dienstherrn der Arbeitgeberanteil am Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird. Dies ist optional zum Angebot der Beihilfe für eine private Krankenversicherung in Höhe von maximal 50 % des Höchstbeitrags der GKV bereitzustellen, ohne das Beihilfesystem abzuschaffen.