Logo FDP Sachsen-Anhalt

Verbandsklagerecht im Natur- und Umweltschutz reformieren

Beschluss des 33. Ordentlicher Landesparteitag | Das Verbandsklagerecht bei Infrastrukturvorhaben soll auf fachlich qualifizierte und regional tätige Umwelt- und Naturschutzverbände konzentriert werden.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen sich für eine Reform zur zweckgenaueren Ausgestaltung des Verbandsklagerechts bei Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen ein.

Die Klageberechtigung soll sich zukünftig auf Verbände beschränken, die mit einem regionalen Bezug im Umwelt- und Naturschutz praktisch tätig sind und somit naturschutzfachliche Expertise für das betroffene Gebiet nachweisen können.

Dazu zählt auch die regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Beteiligungsverfahren. Die Tätigkeit darf sich hingegen nicht im Wesentlichen auf das Betreiben von Klageverfahren beschränken.

Ihr Klagerecht verwirken sollen Vereinigungen, die ihren Verzicht auf rechtliches Gehör von Gegenleistungen abhängig machen, die ihren Vertretern, Mitgliedern oder Spendern einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Entsprechende Vereinbarungen und damit verbundene Rechtsakte sind als Verstoß gegen die guten Sitten und somit nichtig einzustufen.