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Gendersprache

Beschluss des 33. Ordentlicher Landesparteitag | Geschlechtersensible Sprache soll sich an den geltenden Rechtschreibregeln orientieren, während die Nichtverwendung verkürzter Formen ohne Nachteile bleiben muss.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Fraktion der FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei der Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Verwendung diskriminierungsfreier und geschlechtersensibler Sprache sowie ggf. angebotenen Schulungen die jeweils aktuellen Rechtschreibregeln berücksichtigt werden und dass in jedem Fall darauf hingewiesen wird, dass eine sich Rahmen der geltenden Rechtschreibregeln haltende Nichtverwendung verkürzter Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Wortbedeutungen keinerlei Sanktionen, berufliche oder andere Nachteile (z. B. bei der Leistungsbewertung) zur Folge haben darf.