Für Selbstbestimmtheit in allen Lebenslagen – Sterbehilfe ermöglichen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen uns für Selbstbestimmtheit in allen Lebenslagen ein. Das schließt auch die Entscheidung der Menschen ein, frei ihren Todeszeitpunkt wählen zu können. Um diesen Menschen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, fordern wir die Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Legalisierung von assistiertem Suizid. Es soll speziellen Fachärzten ermöglicht werden, Sterbewilligen ein tödliches Medikament verschreiben zu dürfen. Im Rahmen ihrer Beratungspflicht zu verschreibungspflichtigen Medikamenten haben sie die Patienten zu diesen Medikamenten und ihrer Wirkungsweise vollumfänglich aufzuklären. Jeder Arzt darf die Behandlung verweigern. Jeder Sterbewillige muss vollumfänglich über Beratungs- und Hilfsangebote und der Sterbewille mit zwei zeitlich getrennten medizinisch-psychologischen Gutachten nachgewiesen. Begründet sich der Sterbewille aus einem besonders schweren körperlichen Leiden, kann ein Gutachten ausreichend sein. Ein Sterbewunsch soll auch Teil einer Patientenverfügung sein dürfen. Bevor dem Wunsch aus der Verfügung nachgekommen wird, muss der Patient auf Nachfrage diesen bestätigen. Bei Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit darf ihm keine Sterbehilfe gewährt werden. Minderjährigen unter 14 Jahren darf keine Sterbehilfe angeboten werden. Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren soll diese, unter strengen Vorgaben im Rahmen einer Härtefallregelung, ermöglicht werden. Hierfür ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Der assistierte Suizid darf nicht Ärzten und Krankenkassen vorgeschlagen werden. Für den assistierten Suizid muss ein kommerzielles Werbeverbot gelten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll sachliche Informationen zu dem Thema zur Verfügung stellen müssen.