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Novellierung des Kommunalabgabengesetzes LSA

Beschluss des 32. Ordentlicher Landesparteitag | Eine nutzungsbezogene Gebührenregelung für die Straßenentwässerung soll komplizierte Kostenberechnungen ersetzen und Kommunen sowie Abwasserverbände finanziell entlasten.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) soll im § 5 um folgende Regelung erweitert werden: „Insofern durch die Träger der Straßenbaulast keine, den Anforderungen des § 23 Abs. 5 des Straßengesetzes LSA entsprechende Beteiligung an den Kosten der Herstellung oder der Erneuerung einer von einer Gemeinde oder dem Abwasserverband eingerichteten Abwasseranlage erfolgt, sind Benutzungsgebühren auch von den Trägern der Straßenbaulast für Einleitungen von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in dieEinrichtung der Abwasserbeseitigung zu erheben.“

Im Straßengesetz LSA §23 Abs. 5 ist der letzte Satz „Für die Inanspruchnahme der Entwässerungsanlage ist darüber hinaus kein Entgelt zu erheben“ zu streichen.