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Bürokratie abbauen – Digitalisierung angehen – Das Land entfesseln

Beschluss des 31. Ordentlicher Landesparteitag | Digitale Akten, kürzere Aufbewahrungsfristen und eine vollständig elektronische Kommunikation sollen Verwaltungsverfahren beschleunigen und Bürger sowie Unternehmen von Bürokratie entlasten.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Digitale Verwaltungsdienstleistungen sparen Zeit und Bürokratie. In Deutschland und Sachsen-Anhalt sind sie allerdings noch immer die Ausnahme. Die Digitalisierung der Behörden und Einrichtungen des Landes muss daher endlich entschlossen vorangetrieben werden. Bürgerinnen und Bürger wünschen sich zu Recht mehr Dienstleistung durch Verwaltungen. Es kann nicht sein, dass die einzigen Kommunikationsformen mit vielen Behörden noch immer nur postalisch möglich sind. Schlimmstenfalls sogar persönlich oder per Fax. Es muss einfacher werden, schnell ein Anliegen zu erledigen oder Fragen beantwortet zu bekommen. Die Digitalisierung von Verwaltungsakten führt zu einem parallelen und zeitunabhängigen Zugriff aller beteiligten Behörden und ermöglicht gleichzeitig eine stets aktuelle Übersicht zum Verfahrensstand. Auch das dürfte zur Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Deshalb fordern wir:

  1. Die Einführung der E-Akte in Behörden und Verwaltungen muss auf allen Ebenen vorangetrieben werden. Behörden müssen sich, auch zwischen Land und Bund, schnell und effizienter Austauschen und Vernetzen können.
  2. Die Digitalisierung von Behördenakten in Genehmigungsverfahren hat höchste Priorität. Analog zu den teilweise schon möglichen online Baugenehmigungsverfahren sollten Behördenakten in Genehmigungsverfahren zwingend digital geführt werden.
  3. Auch die Sicherheit im digitalen Raum muss verstärkt beachtet werden. Hierzu gehört eine Stärkung und Bündelung der Kompetenzen von Behörden zur Bekämpfung von Cyberkriminalität sowie eine bessere fachliche Unterstützung und Beratung von Bürgern und Betrieben.
  4. Wir brauchen umsetzbare Anforderungen für die rein elektronische Aufbewahrung von Belegen und Geschäftsunterlagen, die auch ohne personelle oder juristische Unterstützung durch Selbstständige zu bewältigen sind.
  5. Wir wollen die Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen und anderen steuerrelevanten Unterlagen von zehn auf fünf Jahre verkürzen.
  6. Wir wollen das Erfordernis zur Schriftform durch digitale Angebote ersetzen.
  7. Kommunikation der Verwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern, sowie mit Unternehmen muss ebenfalls digital erfolgen.