Kompensationsmaßnahmen mit Augenmaß umsetzen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Sind in Genehmigungsbescheiden festgesetzte Kompensationsmaßnahmen noch nicht umgesetzt oder schon wiederholt misslungen, ist zu prüfen, ob die vorgeschriebenen Gehölzarten zu einer zunehmend trockneren und wärmeren Witterung passen. Im Zweifel sind die Genehmigungsbescheide bürokratiefrei zu ändern. Die Umsetzungsfrist ist von derzeit einem Jahr nach Beginn des Eingriffs auf drei Jahre zu verlängern.