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Liquide Mittel für Unternehmen durch Verlustrücktrag

Beschluss des 30. Ordentlicher Landesparteitag | Ein Verlustrücktrag über drei Geschäftsjahre soll von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch zusätzliche Liquidität verschaffen.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Um Unternehmen aus den durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 entstehenden Verluste und den damit resultierenden finanziellen Engpässen zu helfen, ist ihnen durch die Finanzämter ein Verlustrücktrag für die letzten 3 Geschäftsjahre zu ermöglichen.