Liquide Mittel für Unternehmen durch Verlustrücktrag
Der Landesparteitag möge beschließen:
Um Unternehmen aus den durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Geschäftsjahr 2020 entstehenden Verluste und den damit resultierenden finanziellen Engpässen zu helfen, ist ihnen durch die Finanzämter ein Verlustrücktrag für die letzten 3 Geschäftsjahre zu ermöglichen.