Marktgleichheit bei Erhebung von Säumniszuschlägen schaffen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Um Marktgleichheit zu schaffen, dürfen von Finanzämtern und Krankenkassen Säumniszuschläge erst nach 14 tägiger Überschreitung der Fälligkeit erhoben werden. Darüber hinaus soll die Berechnung der Säumniszuschläge auf Basis des aktuellen Zinsniveaus erfolgen.