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Marktgleichheit bei Erhebung von Säumniszuschlägen schaffen

Beschluss des 30. Ordentlicher Landesparteitag | Säumniszuschläge sollen erst nach einer 14-tägigen Überschreitung fällig und künftig am aktuellen Zinsniveau ausgerichtet werden.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Um Marktgleichheit zu schaffen, dürfen von Finanzämtern und Krankenkassen Säumniszuschläge erst nach 14 tägiger Überschreitung der Fälligkeit erhoben werden. Darüber hinaus soll die Berechnung der Säumniszuschläge auf Basis des aktuellen Zinsniveaus erfolgen.